Neufassung der Hundeverordnung
Seit dem 01.07.2011 gilt die Neufassung der Hundeverordnung in Niedersachsen:
- Jeder Hund muss ab dem 7. Monat durch einen Mikrochip gekennzeichnet werden. Anschließend muss der Hund registriert werden(zunächst “TASSO” und/oder “Deutsches Haustierregister”, später behördliches Melderegister – ist noch im Aufbau)
- Jeder Hundehalter muss eine Hundehaftpflichtversicherung abschließen, sobald der Hund älter als 6 Monate ist
- Hundeführerschein: Alle neuen Hundebesitzer müssen ab dem 01.07.2013 eine Prüfung nachweisen. Ausnahmen sind Jäger, Tierärzte und Hundebesitzer, die in den vergangenen 10 Jahren mindestens 2 Jahre lang einen Hund gehalten haben. Schulungskosten für den Sachkundenachweis belaufen sich auf ca. 50-200,-€
- Sogenannte “gefährliche Hunde” (Listenhunde) dürfen ab 2013 nur noch unter strengen Auflagen gehahalten werden.
- Steuerpflichtig sind alle Hunde ab dem 4. Lebensmonat. Die Steuer beträgt zZ jährlich (in Oldenburg) für den ersten Hund 108,- €, für den zweiten Hund 132,- € und für jeden weiteren Hund 168,- €
